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WICHTIGER HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass am 17.12.2024, 24.12.2024 und 31.12.2024 keine Beratung durch einen Anwalt/eine Anwältin stattfindet. 

Nächster Termin ist am Dienstag, 07.01.2025

Die Sprechzeiten zur Beantragung eines Berechtigungsscheines von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Saal U130 finden am 17.12.2024 statt. Danach erst wieder am Dienstag 07.01.2025.



Info:

Auf der neuen Website „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: https://service.justiz.de/beratungshilfe



BERATUNG durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt findet  statt.

Wann: Dienstagvormittags von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Wo: Im Gerichtsgebäude Doblerstraße 14, 72074 Tübingen im Raum U 132

Für: Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigen.

Mitzubringen sind: Einkommensnachweise und Nachweise über Ausgaben, Kontoauszüge der letzten 2 Monate, Unterlagen zur Rechtsangelegenheit

 
BERATUNGSHILFE - SPRECHZEITEN:

Wann: Dienstagvormittags von 10:00 bis 12:00 Uhr

Wo: Im Gerichtsgebäude Doblerstraße 14, 72074 Tübingen im Raum U 130

Für: Aufnahme von Anträgen auf Bewilligung von Beratungshilfe

Ein Anspruch auf Beratung besteht nicht:

a) beim Vorliegen rein wirtschaftlicher Probleme (z. B. Ratenzahlungsgesuche)

b) wenn andere Möglichkeiten der Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zumutbar ist (zum Beispiel Aufklärungs- und Beratungspflichten von Behörden, bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung, Inanspruchnahme der Schuldnerberatungsstelle Tübingen, Telefon: 07071/9304-871).


Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Beratungshilfe

 

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