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Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.

Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl beim Amtsgericht als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Tübingen:

Montag und Donnerstag, jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

oder weitere Termine nach Vereinbarung, Telefon: 07071 200-2756

 

 

weitere Infomationen zur Beratungshilfe finden Sie hier Link öffnet neues Fenster

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