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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Tübingen
1. Allgemeine Informationen:
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, das Gerichtsgebäude aufzusuchen. Die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um die Besucher und ihre Beschäftigten von einer Ansteckung zu schützen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
In den Sitzungssälen bestimmt weiterhin der/die Vorsitzende ob eine Maske zu tragen ist oder nicht. In den Sitzungssälen des Amtsgerichts Tübingen kann der empfohlene und gebotene Abstand von 1,50 m zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden. Die Bestuhlung wurde entsprechend reduziert. Schutzvorrichtungen sind angebracht. Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
Bitte halten Sie die AHA-Regeln ein und nutzen Sie die Desinfektionsspender an den Gebäudeeingängen.
Zu Ihrem und unserem Schutz wird dringend empfohlen eine Maske (OP-Maske oder FFP2- oder vergleichbare Maske) zu tragen.
Beachten Sie grundsätzlich bestehende Betretungsverbote für Personen, die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg oder nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind.
Unberührt bleibt die Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. nachzuweisen.
"Hinweise für Verfahrensbeteiligte".
Für den öffentlichen Bereich des Gerichtsgebäudes ist die Hausverfügung
zu beachten.
2.
Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich in den Nachtbriefkasten (links neben der Haupteingangstür) eingeworfen oder an der Pforte abgegeben werden. Der Briefkasten wird aktuell mehrmals täglich geleert. Zusätzlich ist eine Einreichung per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auch als elektronisches Dokument möglich. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit dem Amtsgericht Tübingen:
Für die digitale Justiz sind die Prinzipien eines rechtstaatlichen Verfahrens unverzichtbar:
Rechtsverbindlich, sicher, authentifiziert - nur so können wir mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Beim Erhalt von Klagen, Anträgen, Rechtsmittel oder sonstigen Erklärungen per Mail können wir nicht sicherstellen, dass sie tatsächlich vom Absender stammt. Daher ist eine solche Form der gewählten Kommunikation mit uns unzulässig und formunwirksam.
Wenn Sie ein Anliegen haben, welches nicht der oben genannten Form bedarf, leiten wir Ihre E-Mail an die zuständige Abteilung in unserem Haus weiter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Hinweise zum Umgang mit elektronischen Eingängen im Bereitschaftsdienst bei Gerichten mit elektronischer Aktenführung finden Sie unter der Rubrik "Kontakte".
3.
Die Sprechzeiten zur mündlichen Beantragung von Beratungshilfe dienstags im Gebäude des Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, finden wieder statt. Es ist kein Termin erforderlich. Weitere Informationen zur Beratungshilfe, zu den Sprechzeiten sowie das Antragsformular finden Sie hier:
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Hauptgebäude |
Außenstelle |
Besucheradresse: |
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Abteilungen:Zivil, Familie, Straf, |
Abteilungen:Zwangsvollstreckung, Nachlass- und Betreuungsgericht Ausbildungszentrum des Amtsgerichts |
Fax:07071 200-2920 und -2922 Straf 07071 200-2921 Zivil, Familie, FGG, 07071 200-2008 PolG |
Fax:07071 200-2901 Insolvenz, Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung 07071 200-2955 Nachlass- und Betreuungsgericht Telefon:07071 200-0 07071 200-2800 Nachlass- und Betreuungsgericht -besetzt vormittags von 09:00 bis 11:30 Uhr
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