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Beratungshilfe

Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern.

Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Auf der neuen Website „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: https://service.justiz.de/beratungshilfe

Wenn in Ihrem Fall bereits ein Verfahren läuft, oder Sie eine Klage einreichen wollen, informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt Prozesskostenhilfe.

Beratungshilfe beim Amtsgericht Tübingen

Die anwaltliche Beratungsstelle und die Sprechzeiten zur mündlichen Beantragung von Beratungshilfe finden dienstags im Gebäude des Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, wie folgt statt.

Anwaltliche Beratungsstelle: Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Saal U132.

Sprechzeiten für die Beantragung von Beratungshilfe: Dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Saal U130.

Beratungshilfe kann daneben weiter schriftlich beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkt einen Anwalt/eine Anwältin aufzusuchen – das Antragsformular nebst den beizufügenden Unterlagen muss dann innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Beratung beim zuständigen Amtsgericht eingehen. 

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen telefonisch gern weiter.  Telefon der zuständigen Rechtspflegerin 07071/200-2603 (Montag, Dienstag und Donnerstag) oder unter 07071/200-2757 (Geschäftsstelle).

Die zugehörigen Formulare finden Sie hier: Antragsformular inkl. Hinweise

Folgende Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen (wenn Sie keinen Kopierer haben: wir schicken die Originalunterlagen nach Einsicht an Sie zurück):

  • aktuelle Einkommensnachweise (z.B. vollständiger Jobcenterbescheid über den Bezug von Bürgergeld mit Berechnungsbogen, Arbeitslosengeld I-Bescheid, Bescheid über Leistungen gem. SGB XII (Sozialhilfe) mit Berechnungsbogen, Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Nachweise über die Höhe des Urlaubsgeldes bzw. Weihnachtsgeldes)
  • Belege zur Zahlung der Miete (Mietvertrag, angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • Kontoauszüge der letzten 2 Monate
  • sonstige Nachweise bzgl. Ausgaben und Einnahmen (z.B. Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld, Schuldentilgung)
  • Nachweise über Vermögen (Bausparverträge, Kapital-, Lebens- bzw. Kapital-Rentenversicherungen, Sparbücher, Grundeigentum usw.)
  • Unterlagen über die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt werden soll (z.B. ablehnender Bescheid des Jobcenters, Kündigung, sonstiger Schriftwechsel)

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