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WICHTIGER HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass am 17.12.2024, 24.12.2024 und 31.12.2024 keine Beratung durch einen Anwalt/eine Anwältin stattfindet.
Nächster Termin ist am Dienstag, 07.01.2025
Die Sprechzeiten zur Beantragung eines Berechtigungsscheines von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Saal U130 finden am 17.12.2024 statt. Danach erst wieder am
Dienstag 07.01.2025.
Info:
Auf der neuen Website „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: https://service.justiz.de/beratungshilfe
Die anwaltliche Beratungsstelle und die Sprechzeiten zur mündlichen Beantragung von Beratungshilfe finden dienstags im Gebäude des Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, wie folgt statt.
Anwaltliche Beratungsstelle: Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Saal U132.
Sprechzeiten für die Beantragung von Beratungshilfe: Dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Saal U130.
Beratungshilfe kann daneben weiter schriftlich beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkt einen Anwalt/eine Anwältin aufzusuchen – das Antragsformular nebst den beizufügenden Unterlagen muss dann innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Beratung beim zuständigen Amtsgericht eingehen.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen telefonisch gern weiter. Telefon der zuständigen Rechtspflegerin 07071/200-2603 (Montag, Dienstag und Donnerstag) oder unter 07071/200-2757 (Geschäftsstelle).
Die zugehörigen Formulare finden Sie hier: Antragsformular inkl. Hinweise
Folgende Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen (wenn Sie keinen Kopierer haben: wir schicken die Originalunterlagen nach Einsicht an Sie zurück):
- aktuelle Einkommensnachweise (z.B. vollständiger Jobcenterbescheid über den Bezug von Bürgergeld mit Berechnungsbogen, Arbeitslosengeld I-Bescheid, Bescheid über Leistungen gem. SGB XII (Sozialhilfe) mit Berechnungsbogen, Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Nachweise über die Höhe des Urlaubsgeldes bzw. Weihnachtsgeldes)
- Belege zur Zahlung der Miete (Mietvertrag, angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- sonstige Nachweise bzgl. Ausgaben und Einnahmen (z.B. Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld, Schuldentilgung)
- Nachweise über Vermögen (Bausparverträge, Kapital-, Lebens- bzw. Kapital-Rentenversicherungen, Sparbücher, Grundeigentum usw.)
- Unterlagen über die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt werden soll (z.B. ablehnender Bescheid des Jobcenters, Kündigung, sonstiger Schriftwechsel)
Beratungshilfe
Wenn Sie Fragen zur Beratungshilfe haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
- Allgemeine Informationen
- Vor der Antragstelllung ist zu beachten
- Wo kann man Betratungshilfe beantragen?
- Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- Was ist Beratungshilfe?
- Wie erhalten Sie Beratungshilfe?
- Was kostet Beratungshilfe?
- Wann erhalten Sie Beratungshilfe?
Allgemeine Informationen
Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern.
Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (für den Fall einer Vertretung im gerichtlichen Verfahren wählen Sie bitte Prozesskostenhilfe ).
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung,
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach;
- ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Schriftlich beim Amtsgericht Tübingen mit dem amtlichen Antragsformular oder mündlich bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Tübingen.
Öffnungszeiten der Beratungshilfestelle beim Amtsgericht Tübingen:
Dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Doblerstraße 14, NEU AB 11.02.2020 Raum U130 UG, Telefon: 07071 200-2603.
Wenn Sie unmittelbar eine Beratungsperson mit der Bitte um Beratungshilfe aufgesucht haben, muss der Antrag binnen 4 Wochen nach
Beratungsbeginn beim zuständigen Amtsgericht eingehen, sonst wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt.
BERATUNG durch eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt
Dienstagvormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
Wo: Im Gerichtsgebäude Doblerstraße 14, 72074 Tübingen im Raum U132.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- Reisepass oder Personalausweis
- aktuelle Einkommensnachweise (z.B. vollständiger Jobcenterbescheid über den Bezug von Bürgergeld mit Berechnungsbogen, Arbeitslosengeld I-Bescheid, Bescheid über Leistungen gem. SGB XII (Sozialhilfe) mit Berechnungsbogen, Lohnabrechungen der letzten 3 Monate, Nachweise über die Höhe des Urlaubsgeldes bzw. Weihnachtsgeldes)
- Belege zur Zahlung der Miete (Mietvertrag, angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- sonstige Nachweise bzgl. Ausgaben und Einnahmen (z.B. Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld, Schuldentilgung)
- Nachweise über Vermögen (Bausparverträge, Kapital-, Lebens- bzw. Kapital-Rentenversicherungen, Sparbücher, Grundeigentum usw.)
- Unterlagen über die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt werden soll (z.B. ablehnender Bescheid des Jobcenters, Kündigung, sonstiger Schriftwechsel)
Worin besteht die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie besteht in Beratung und eventuell auch in Vertretung (z.B. Übernahme des Schriftverkehrs).
Die Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
- des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Arbeitsgerichte zuständig sind,
- des Verwaltungsrechts,
- des Verfassungsrechts,
- des Sozialrechts.
- In Angelegenheit des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt, keine Vertretung.
Wie erhalten Sie Beratungshilfe?
Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger bei der Rechtsantragstelle. Oft kann bereits hier durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihrem Anliegen entsprochen werden.
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.
Was kostet die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 15,-- Euro bezahlen.
Wann erhalten Sie Beratungshilfe?
Wenn Ihnen im Falle eines Prozesses auf Grund Ihrer Einkommensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt werden müsste, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe (siehe dazu die Hinweise bei Prozesskostenhilfe ).